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   BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvR 380/65   

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https://dejure.org/1967,724
BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvR 380/65 (https://dejure.org/1967,724)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1967 - 2 BvR 380/65 (https://dejure.org/1967,724)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1967 - 2 BvR 380/65 (https://dejure.org/1967,724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Heilberufekammergesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 42
  • DÖV 1968, 665
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvR 380/65
    Dieser Gesetzesvorbehalt umfaßt die Ordnung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, des Instanzenzuges, die Zusammensetzung der Spruchkörper und die Regelung der Auswahl und Ernennung der Richter (vgl. BVerfGE 18, 241 (257)).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Die Amtsdauer muss im Interesse der persönlichen Unabhängigkeit durch Parlamentsgesetz geregelt sein (vgl. BVerfGE 27, 355 ; zu weiteren Aspekten bereits BVerfGE 22, 42 ).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Sein Vorbringen gibt keinen Anlaß, von der bisherigen Beurteilung abzugehen, daß die Berufsgerichte keine unzulässigen Ausnahmegerichte, sondern Gerichte für besondere Sachgebiete im Sinne des Art. 101 Abs. 2 GG sind (vgl. BVerfGE 18, 241 (257); 22, 42 (47); 26, 186 (193); 27, 355 (361 f.)).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäß auch die ärztlichen Berufsgerichte ausdrücklich als "besondere Gerichte im Sinne des Art. 101 Abs. 2 GG" bezeichnet (BVerfGE 18, 241 [257]; 22, 42 [47]).
  • BVerfG, 20.01.1970 - 2 BvR 149/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Einsetzung von Berufsgerichten und die

    Der berufsgerichtliche Instanzenzug und damit der Rechtsweg sind erschöpft (BVerfGE 22, 42 (47)).

    Die aufgrund des Baden-Württembergischen Kammergesetzes errichteten Berufsgerichte sind von einer Standesorganisation getragene "besondere Gerichte" im Sinne des Art. 101 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 18, 241 (257); 22, 42 (47)).

    Schließlich sind die sachliche und örtliche Zuständigkeit, der Instanzenzug sowie überhaupt die Ausgestaltung des berufsgerichtlichen Verfahrens von so wesentlicher Bedeutung für den Charakter einer Gerichtsbarkeit, daß diese Bereiche ebenfalls durch den Gesetzgeber einer Regelung entgegengeführt werden müssen (BVerfGE 22, 42 (48)).

  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Es geht aber nicht an, den Beschwerdeführer auf diesen von der Auslegung der genannten Vorschrift abhängigen und infolgedessen bisher noch unsicheren Weg zu verweisen (vgl. ebenso im Zusammenhang mit dem Wiederaufnahmeverfahren BVerfGE 11, 61 ; 16, 211 ; 22, 42 ).
  • BGH, 06.11.1981 - I ZR 158/79

    Berufsordnung für Heilpraktiker - § 1 UWG, §§ 1 ff HeilprG

    Sein Vorbringen gibt keinen Anlaß, von der bisherigen Beurteilung abzugehen, daß die Berufsgerichte keine unzuläsigen Ausnahmegerichte, sondern Gerichte für besondere Sachgebiete im Sinne des Art. 101 Abs. 2 GG sind (vgl. BVerfGE 18, 241 [2571; 22, 42 [471; 26, 186 [193]; 27, 355 [361 f.]).
  • BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Besondere Umstände, wonach die Erstattung der notwendigen Auslagen ausnahmsweise gerechtfertigt wäre, sind jedoch nicht ersichtlich (vgl. etwa BVerfGE 21, 132 (139); 22, 42 (48); 22, 49 (82)).
  • VG Berlin, 11.08.1995 - 3 A 614.95

    Untersagung der Verfügung über der Aktien durch ein Verwaltungsgericht;

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  • VG Berlin, 11.08.1995 - 3 A 582.95

    Untersagung der Verfügung über Aktien; Enteignung aufgrund des Befehls des

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